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06.02.2014 | News biha | Zurück

Mehr Freiheit für die Versicherten

Mainz, 29. Januar 2014. In einer aktuellen Pressemitteilung erklärt der Sozialverband vdk Rheinland-Pfalz, dass gesetzliche Krankenkassen auf Kosten von Hörgeschädigten sparen würden. Als Beleg führt der Verband die bestehenden Versorgungsverträge der AOK und der BKKen mit der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha) an. Entgegen den Vorgaben der Hilfsmittelrichtlinie würden die Verträge keine Nachsorge durch den Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO-Arzt) vorsehen. Damit entfalle die unabhängige Kontrolle durch einen Facharzt. Der Landesvorsitzende Willi Jäger meint, dass es den Krankenkassen und den Hörgeräteakustikern in erster Linie um Geld und die Monopolstellung gehe und nicht um die optimale Versorgung von Hörgeschädigten.

Die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker erklärt hierzu:

Fakt ist, dass die zum 1.11.2013 geschlossenen Versorgungsverträge zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der biha die Rechte der Versicherten nicht schmälern, sondern stärken. Denn wie zuvor hat jeder Versicherte das Recht und den Anspruch zur Nachkontrolle bei der Hörsystemversorgung zum HNO-Arzt seiner Wahl zu gehen. Diese vertraglichen Regelungen haben sich seit Jahren in der Versorgungspraxis bewährt. Die neuen Versorgungsverträge, mit denen auch der Versorgungsanspruch und die Versorgungsqualität des Versicherten erheblich erhöht wurden, haben daran nichts geändert.

Bei medizinischen Auffälligkeiten verweist der Hörakustiker den Patienten vertragsgemäß
an den jeweiligen Facharzt. Ähnliche Vereinbarungen finden sich in der Augenoptik
wieder. Selbstverständlich entsprechen die Vertragsvereinbarungen der GKV der geltenden
Hilfsmittelrichtlinie.

Allerdings besteht kein Nachkontrollzwang mehr, sodass der Versicherte zum HNO-Arzt gehen kann, aber nicht mehr gehen muss. Der Versicherte gewinnt dadurch mehr Freiheit und Flexibilität.

Die Versorgungsverträge im Bereich der Hörakustik führen zu einer nachvollziehbaren Bürokratieentlastung für alle schwerhörigen Menschen.

V.i.S.d.P.: Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha) KdöR
Wallstraße 5, 55122 Mainz; Internet: www.biha.de; Telefon: 06131 965 60 -28
Ralf Struschka, Referent Öffentlichkeitsarbeit; E-Mail: struschka@biha.de