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Inklusion Hörgeschädigter: Barrierefreies Hören im öffentlichen Raum
Mainz, 20. Februar 2014. Menschen mit Hörproblemen haben ein Anrecht darauf, nicht ausgegrenzt zu werden. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) regelt barrierefreien Zugang, wobei unter Barrierefreiheit auch ausdrücklich die Kommunikation fällt. In Deutschland sind davon Millionen Menschen betroffen. Ist für sie die Verständigung im kleinen Gesprächskreis schon schwierig genug, so ist es in großen, lauten Umgebungen nahezu unmöglich, etwas zu verstehen.
Es sei denn, der Veranstaltungsraum ist mit einer speziellen Technik ausgestattet: Induktive Höranlagen, auch als Ringschleifenanlagen oder Induktionsschleifen bezeichnet, machen es möglich, dass auch Hörgeschädigte mit und ohne Hörhilfen Gesprächen in schwierigen Hörumgebungen folgen können. Mit induktiven Höranlagen wird die Sprache direkt auf das Hörgerät oder das Cochlea Implantat übertragen. Voraussetzung ist, dass die Hörhilfe mit einer sogenannten T-Spule ausgestattet ist. Sie wandelt magnetische in elektrische Energie um und sorgt für hervorragenden Empfang, selbst in extrem lärmvoller Umgebung.
Mit dieser Technik ist die Entfernung zum Vortragenden nebensächlich, auch eine ungünstige Raumakustik kann damit ausgeglichen werden. Hörgeschädigte ohne Hörhilfen können dem Geschehen über einen Kopfhörer folgen, der direkt an eine mobile induktive Höranlage angeschlossen wird.
„In der Kirche oder beim Konzert, bei einem Vortrag oder einem Ausflug ist Hörverstehen wichtig, um am gesellschaftlichen Leben umfassend teilnehmen zu können", sagt Marianne Frickel, Präsidentin der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker. „Sowohl bei Fragen zu Hörsituationen in den eigenen vier Wänden oder auch zum Hörverstehen im öffentlichen Raum steht der Hörakustiker als Experte jedem Ratsuchenden als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung."
Hintergrund zum Hörgeräteakustiker-Handwerk
Mit 5.500 Hörakustiker-Betrieben und ca. 12.000 Hörakustikern versorgt das Hörgeräteakustiker-Handwerk ca. 2,5 Millionen Menschen in Deutschland mit qualitativ hochwertigen, digitalen Hörsystemen. Darüber hinaus bieten Hörakustiker einen passgenauen Gehörschutz, sowie technische Hilfen für Gehörlose an. Hörakustiker werden im Rahmen der dualen Berufsausbildung im Ausbildungsbetrieb und am zentralen Ausbildungscampus in Lübeck, mit der Akademie für Hörgeräte-Akustik und der Bundesoffenen Landesberufsschule für Hörgeräteakustiker, ausgebildet.
V.i.S.d.P.:
Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha) KdöR
Wallstraße 5, 55122 Mainz; Internet: www.biha.de; Telefon: 06131 965 60 -28
Ralf Struschka, Referent Öffentlichkeitsarbeit; E-Mail: struschka@biha.de