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Neue Ausbildungsverordnung tritt zum 1. August in Kraft: Aus Hörgeräteakustiker wird Hörakustiker – die Dienstleistung zählt!
(Mainz/Berlin, 03.05.2016) Vom 1. August 2016 an gilt die neue Ausbildungsordnung für Hörakustiker. Die „neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin“ veröffentlichte der Bundesanzeiger am 2. Mai 2016.
Die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR (biha) hatte das Verfahren intensiv begleitet. Das letzte Mal wurde die Ausbildungsverordnung im Jahr 1997 aktualisiert.
„Das Hörakustikerhandwerk ist sehr dynamisch“, sagt Marianne Frickel, Präsidentin der biha. „Besonders die voranschreitende Digitalisierung ermöglicht neue Herausforderungen an den Hörakustiker.“
Aus Hörgeräteakustiker wird Hörakustiker, denn Hörgeräte sind ohne den Hörakustiker und seine individuelle Dienstleistung am Patienten nicht nutzbar. Erst sie macht aus den Mini- Computern das eigentliche Hilfsmittel. Das Handwerk ist ein HighTech-Beruf, dessen größter Anteil der Dienst am Menschen bleibt.
Den fachlichen Schwerpunkt bilden verstärkt personenbezogene Dienstleistungen. Damit wird dem wachsenden individuellen Beratungsbedarf noch mehr Rechnung getragen. Zudem wurde die Orientierung zu neuen Technologien intensiviert, wie digitale Abdrucknahmen am und im Ohr und die Bearbeitung von maßgefertigten Ohrpassstücken, den sogenannten Otoplastiken.
Ab dem 1. August 2016 wird nach der neuen Ausbildungsverordnung ausgebildet.
Hintergrund zum Hörakustiker-Handwerk
Mit circa 6.000 Hörakustiker-Betrieben und rund 14.500 Hörakustikern versorgt das Hörakustiker-Handwerk etwa 3 Millionen Menschen in Deutschland mit qualitativ hochwertigen, volldigitalen Hörsystemen. Die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR (biha) vertritt die Interessen der Hörakustiker in Deutschland.
V.i.S.d.P.:
Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha) KdöR
Wallstraße 5, 55122 Mainz
Internet: www.biha.de
Telefon: 06131 965 60-28
Dr. Juliane Schwoch
E-Mail: schwoch@biha.de