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09.11.2020 | News biha | Zurück

Verständigung trotz Maske - Herausforderung für Schwerhörige gemeinsam meistern

Mainz, 6. November 2020. Abstand halten und Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen soll in Pandemiezeiten für Sicherheit und Infektionsschutz sorgen. Für Menschen mit Hörverlust ist das jedoch eine zusätzliche Herausforderung. Seitdem es die Maskenpflicht gibt, ist es für Schwerhörige noch schwieriger geworden, ihre Mitmenschen zu verstehen. Denn die oft vorgeschriebenen und mittlerweile für viele Menschen zum Alltag gehörenden MNS-Masken beeinflussen das Verstehen von Wörtern, die dahinter gesprochen werden.

Das liegt vor allem in der Filterung der hohen Töne durch den Stoff vor dem Mund. Denn gerade im hohen Frequenzbereich liegt die überwiegende Mehrheit der Sprachlaute, die für das Verstehen von Sprache entscheidend sind. Die Konsonanten "S", "T", "F" und "H", gehören zum Beispiel zu den hohen Tönen. Hinter der Maske sind Wörter wie "Hand", "Sand" oder "fest" und "Rest“ für Schwerhörige oft nicht mehr klar zu unterscheiden. Das Gehirn kann Wörter nicht mehr erkennen, wenn nur noch Vokale ankommen, die zu den tiefen Frequenzen gehören. Zudem ist es durch das Tragen von Masken praktisch ausgeschlossen, in der Mimik des Gesichtes oder von den Lippen abzulesen.

Ein Hörsystem kann helfen, sein Gegenüber – mit oder ohne Maske - wieder besser zu verstehen. Hörakustiker passen das Hörgerät bestmöglich und ganz individuell an die Bedürfnisse des Einzelnen an. Dafür führen sie eine umfassende Höranalyse durch und stellen die Störgeräuschreduktion und Wirkung auf verschiedene Hörsituationen ein, die den persönlichen Hörgewohnheiten entsprechen. Das Hörsystem verfügt zumeist über verschiedene Hörprogramme, beispielsweise für „Freizeit“, „Telefonie“ oder „Beruf“, durch die je nach Situation bestmögliches Hören ermöglicht wird. Hörakustiker können diese Programme so individuell anpassen, dass dem Hörsystemträger, je nach Alltagssituation und Bedarf, ein genau passendes Hörprogramm zur Verfügung steht. Auf diese Weise kann der Besuch beim Hörakustiker Menschen mit Hörproblemen helfen, auch mit der Maskenpflicht besser zurechtzukommen.

Als systemrelevantes Gesundheitshandwerk sind Hörakustiker mit der Einhaltung strenger Hygienevorschriften vertraut. Somit sind Sicherheit und Infektionsschutz beim Hörakustiker 100-prozentig gewährleistet. Daher dürfen Hörakustiker, wie auch andere systemrelevante Betriebe, während des Lockdowns weiterhin öffnen und stehen Schwerhörigen mit Rat und Hilfe zur Verfügung.

Die Maske abzunehmen oder sich von der Maskenpflicht befreien zu lassen, ist für Schwerhörige zwar grundsätzlich möglich, jedoch eine nicht unproblematische Option. Schließlich dient die MNS-Maske dem Schutz vor Ansteckung und Ausbreitung des Coronavirus. Zudem müssen ärztliche Atteste, die von der Maskenpflicht befreien, von Geschäften nicht anerkannt werden.

Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme sind daher wichtiger denn je. Es gilt, Unterhaltungen mit Menschen mit Hörverlust möglichst dort zu führen, wo es wenig Lärm gibt. Denn in geschlossenen Räumen, bei Stimmengewirr oder bei Hintergrundmusik ist es für Menschen mit Hörproblemen besonders schwierig, sich auf ihren Gesprächspartner zu konzentrieren.

Hintergrund zum Hörakustiker-Handwerk
In Deutschland gibt es etwa 5,4 Millionen Menschen mit einer indizierten Schwerhörigkeit. Schwerhörigkeit zählt zu den zehn häufigsten gesundheitlichen Problemen. Mit über 6.700 Hörakustiker-Betrieben und ca. 15.000 Hörakustikern versorgt das Hörakustiker-Handwerk bereits ca. 3,7 Millionen Menschen in Deutschland mit modernsten Hörsystemen. Die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) KdöR vertritt die Interessen der Hörakustiker in Deutschland.

Die Versorgungsqualität im Bereich von Hörsystemen ist in Deutschland sehr gut, das bestätigt die größte jemals von gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) durchgeführte Versichertenbefragung zur Hörsystemversorgung in Deutschland. Rund 90 Prozent der Versicherten waren „sehr zufrieden“ oder „zufrieden“ mit der individuellen Versorgungssituation. Und das unabhängig davon, ob der Versicherte eine mehrkostenfreie Versorgung gewählt oder eine private Zuzahlung geleistet hat.

Neben der Erstversorgung des Kunden ist der Hörakustiker auch für die begleitende Feinanpassung mit wiederholten Überprüfungen und Nachstellungen der Hörsystemfunktionen u.v.m. zuständig. Er berät zu Gehörschutz, Tinnitus und allem rund ums Hören.

Pressekontakt:
Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (biha)
Wallstraße 5, 55122 Mainz
Michael Skwarciak
Tel.: 06131 96560-32
Mail: skwarciak@biha.de
www.biha.de